Vollständige Schengen-Umsetzung am Flughafen Zürich

26.03.2009

Ab dem 29. März 2009 müssen Schengen- und Nicht-Schengen-Passagiere am Flughafen Zürich räumlich getrennt werden. Für Passagiere innerhalb des Schengen-Raums entfällt die Passkontrolle. Zollkontrollen bleiben bestehen. Duty Free-Einkäufe sind weiterhin für alle Reisenden möglich.

Seit dem 12. Dezember 2008 ist die Schweiz Teil des Schengen-Raums. Da innerhalb des Schengen-Raums der freie Personenverkehr gilt, entfallen die Passkontrollen. Ab dem Wechsel zum Sommerflugplan am 29. März 2009 müssen am Flughafen Zürich Schengen- und Nicht-Schengen-Passagierströme räumlich strikt getrennt werden.

Für Passagiere ändern sich die Abläufe mit dem Übertritt in den nicht-öffentlichen Bereich (Luftseite). Neu werden Reisende beim Übertritt nur noch einer Bordkartenkontrolle unterzogen. Die Passkontrolle findet nicht mehr hier statt. Die Personenidentifikation beim Einchecken und Einsteigen bleibt jedoch bestehen. Passagiere müssen deshalb weiterhin ein gültiges Identitätsdokument (Pass oder ID) mitführen.
Passkontrollen erfolgen beim Betreten der Nicht-Schengen-Bereiche (Dock E, Busgates B22-29, Transferzone D) oder bei der Ankunft aus Nicht-Schengen-Ländern. Umsteigepassagiere, die von Nicht-Schengen nach Schengen oder umgekehrt reisen, müssen neu in Zürich anstatt an ihrer Zieldestination die Passkontrolle passieren.
Passagiere müssen sich mit den neuen Prozessen und Wegen nicht zwingend auskennen, sie können sich weiterhin an ihrem jeweiligen Abfluggate orientieren. Anzeigentafeln und Beschilderungen führen die Passagiere wie bisher auf dem richtigen Weg dorthin.

Das Schengener Abkommen bezieht sich nur auf den freien Personenverkehr innerhalb der Mitgliedstaaten, nicht aber auf die freie Warenein- und ausfuhr. Zollrechtliche Vorschriften bleiben durch das Schengener Abkommen unberührt und entsprechende Kontrollen bestehen. Duty Free-Einkäufe sind weiterhin uneingeschränkt möglich, unabhängig davon, ob Passagiere mit einem Schengen- oder Nicht-Schengen-Flug reisen.

Ein Teil der Schengen-Infrastruktur wurde bereits Ende Oktober 2008 in Betrieb genommen, so unter anderem die Busgates B01-10 und die neue Passkontrollhalle. Ab dem 29. März 2009 dienen die Busgates B22-29 als Nicht-Schengen-Busgates. Die neue Transferzone D oberhalb der Busgates B22-29 umfasst unter anderem die SWISS Lounge im Nicht-Schengen Bereich, Day Rooms zum Übernachten sowie eine Service- und Wartezone und einen interreligiösen Andachtsraum.

 

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