Swiss kündigt Gesamtarbeitsvertrag mit Aeropers

22.09.2014

Swiss kündigt Gesamtarbeitsvertrag mit Aeropers

Swiss sieht sich nach ergebnislos verlaufenen Gesprächen mit dem Pilotenverband Aeropers leider gezwungen, den Gesamtarbeitsvertrag „GAV 2011“ per Ende November 2016 vorsorglich zu kündigen. Bis zu diesem Zeitpunkt läuft der bestehende Vertrag unverändert weiter, so unter anderem auch die Friedenspflicht. Swiss ist für weitere, zielführende Gespräche offen. Nach der Ablehnung des gemeinsam mit den beiden Pilotenverbänden Aeropers und IPG ausgearbeiteten Gesamtarbeitsvertrags im Frühjahr 2014 durch die Mitglieder der Aeropers, wurde für die Einflottung der Bombardier CSeries und Boeing 777 ein separater GAV mit IPG abgeschlossen. Ab Juli 2014 wurden wieder Gespräche mit Aeropers aufgenommen, um eine Einbindung der von Aeropers vertretenen Piloten in diesen neuen Vertrag zu finden.

Es zeigte sich leider, dass die Differenzen in den wesentlichen Diskussionspunkten unüberbrückbar sind. Dieses Ergebnis ist ausserordentlich enttäuschend. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund der bevorstehenden Milliardeninvestitionen in eine moderne, effiziente Flugzeugflotte mit Bombardier CSeries, Boeing 777 und Airbus A320neo. Für den Betrieb dieser Flugzeuge ist Swiss auf zukunftsfähige Rahmenbedingungen angewiesen, um nachhaltig Arbeitsplätze zu sichern.

Vor dem Hintergrund der unüberbrückbaren Differenzen und der wiederholt geäusserten Ankündigung von Aeropers mit gerichtlichen Schritten gegen Swiss vorzugehen, wurde eine Kündigung des Aeropers-GAV per Ende November 2016 unausweichlich. Swissbleibt auch in dieser Situation gesprächsbereit, sofern dies auf der Basis von konstruktiven und zukunftsgerichteten Vorschlägen geschehen kann. Swiss wird aufgrund der bevorstehenden Einflottungen der Bombardier CSeries und Boeing 777 die Umsetzung des GAV‘s mit IPG – der nach wie vor die Integration von Aeropers-Piloten ermöglicht – weiter vorantreiben.

Für die Aeropers-Piloten hat die Kündigung keine unmittelbaren Auswirkungen. Der GAV läuft bis Ende November 2016 unverändert weiter. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt für beide Parteien die absolute Friedenspflicht. Eine Störung des Flugbetriebs durch einen Pilotenstreik ist daher nicht möglich.

 

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ZRH-Spotter