Schallschutzprogramm 2015 wird öffentlich aufgelegt

01.09.2015

Schallschutzprogramm 2015 wird öffentlich aufgelegt

Das beim BAZL zur Genehmigung eingereichte Schallschutzprogramm 2015 baut auf dem „Programm 2010“ auf, welches Ende der 90er Jahre gestartet wurde und in dessen Rahmen bislang knapp 200 Millionen Franken in Schallschutzmassnahmen investiert wurden. Das jetzt vorliegende Programm wurde durch die Flughafenbetreiberin Ende Juni beim BAZL eingereicht und geht ab dem 7. September in die öffentliche Auflage. Die betroffene Bevölkerung hat während 30 Tagen die Möglichkeit, auf allen im Gebiet des Schallschutzprogramms 2015 liegenden Gemeindekanzleien oder auf der Webseite des Kantons Zürich die Gesuchsunterlagen einzusehen und sich dazu zu äussern. Allfällige Einsprachen müssen beim BAZL innerhalb der Auflagefrist eingereicht werden, dieses wird nach Auswertung der Eingaben über die Genehmigung eine Verfügung erlassen.

Das Schallschutzprogramm 2015 umfasst alle Gebiete, welche gemäss den Lärmberechnungen zum aktuellen Betriebsreglement von Lärmimmissionen über dem Immissionsgrenzwert betroffen sind sowie diejenigen Gebiete, in welchen dies gemäss den Lärmberechnungen zum sogenannten Betriebsreglement 2014 der Fall sein wird. Neu werden Betroffene in insgesamt 25‘000 Wohneinheiten in 27 Gemeinden von Schallschutzmassnahmen oder Rückerstattungen für bereits erfolgte Lärmsanierungen profitieren. Mit dem Schallschutzprogramm 2015 erhöhen sich die Gesamtinvestitionen der Flughafen Zürich AG für Schallschutzmassnahmen auf rund 340 Millionen Franken. Die Umsetzung der Massnahmen soll bis 2025 erfolgen.

 

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