Pilotbetrieb mit automatisierter Grenzkontrolle aufgenommen

12.12.2010

In Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Zürich startete man am die Flughafen Zürich per 1. Dezember 2010 den Pilotbetrieb mit automatisierten Grenzkontrollen. Der Versuchsbetrieb wird sechs Monate dauern und soll Aufschluss zu Sicherheit, Effizienz und Praxistauglichkeit des neuen Systems geben.

Die drei Schleusen der neuen, automatisierten Grenzkontrollen stehen den Passagieren am Flughafen Zürich für Abflüge ab dem Dock E zur Verfügung. Sie sind mit einem E-Pass Symbol beschriftet und stehen neben den herkömmlichen Grenzkontrollschaltern bei der Skymetrostation im Airside Center. Die Ergebnisse des sechsmonatigen Versuchsbetriebs dienen als Grundlage für den Entscheid über eine definitive Einführung von automatisierten Grenzkontrollen am Flughafen Zürich.

Bei der automatisierten Grenzkontrolle erfolgt der Grenzübertritt der Schengen-Aussengrenze eines Passagiers selbstständig mittels einer automatischen Schleuse. Die herkömmliche Passkontrolle entfällt. Die automatisierte Grenzkontrolle erlaubt den Passagieren eine zeitgemässe und schnelle Möglichkeit des Grenzübertritts, indem persönliche sowie biometrische Daten des Passinhabers genutzt werden. Voraussetzung für die Nutzung der automatisierten Grenzkontrolle ist ein gültiger E-Pass (biometrischer Pass). Zudem müssen die Passagiere Bürger der Schweiz oder eines EU- beziehungsweise EWR-Staates und mindestens 18 Jahre alt sein. Der Grenzübertritt eines Passagiers durch eine automatisierte Grenzkontrolle erfolgt in der Testphase auf freiwilliger Basis. Herkömmliche Grenzkontrollschalter können weiterhin ohne Einschränkung genutzt werden.

 

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