Genehmigung für den Umbau Dock B erteilt
Das Fingerdock B auf dem Flughafen Zürich kann umgebaut und Schengen-kompatibel gemacht werden. Infolge des Schengener Abkommens müssen Reisende aus Schengen- und Nicht- Schengen-Staaten künftig räumlich getrennt werden.
Das
Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation (UVEK) erteilte der Flughafenbetreiberin Unique die
entsprechende Genehmigung, wie das UVEK in einer Mitteilung vom Montag
schreibt. Mit der Genehmigung kann Unique das Fingerdock B umbauen und
je eine Ebene für Schengen- und Nicht-Schengen-Passagiere
einrichten.
Passagiere, die in Nicht-Schengen-Staaten fliegen
oder von dorther kommen, werden weiterhin einer Aus- und
Einreisekontrolle unterzogen. Dieser Vorgang entfällt für
Fluggäste mit Destination oder Herkunft in einem Schengen-Land.
Die
Stimmbürgerinnen und Stimmbürger hatten 2005 das Schengener
Abkommen gutgeheissen. Die Schengen-Staaten schaffen demnach die
systematische Personenkontrolle an den gemeinsamen Grenzen ab. Durch
den Luftverkehr mit den Nicht-Schengen-Ländern bilden die
Flughäfen künftig die einzige Schengen-Aussengrenze der
Schweiz.