Genehmigung für den Umbau Dock B erteilt

02.03.2008

Das Fingerdock B auf dem Flughafen Zürich kann umgebaut und Schengen-kompatibel gemacht werden. Infolge des Schengener Abkommens müssen Reisende aus Schengen- und Nicht- Schengen-Staaten künftig räumlich getrennt werden.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erteilte der Flughafenbetreiberin Unique die entsprechende Genehmigung, wie das UVEK in einer Mitteilung vom Montag schreibt. Mit der Genehmigung kann Unique das Fingerdock B umbauen und je eine Ebene für Schengen- und Nicht-Schengen-Passagiere einrichten.

Passagiere, die in Nicht-Schengen-Staaten fliegen oder von dorther kommen, werden weiterhin einer Aus- und Einreisekontrolle unterzogen. Dieser Vorgang entfällt für Fluggäste mit Destination oder Herkunft in einem Schengen-Land.

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger hatten 2005 das Schengener Abkommen gutgeheissen. Die Schengen-Staaten schaffen demnach die systematische Personenkontrolle an den gemeinsamen Grenzen ab. Durch den Luftverkehr mit den Nicht-Schengen-Ländern bilden die Flughäfen künftig die einzige Schengen-Aussengrenze der Schweiz.

 

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