Gekröpfter Nordanflug: Ablehnung des Gesuchs unverständlich

04.07.2008

Seit Einführung der Südanflüge im Oktober 2003 wurde mit Hochdruck an einer Lösung für eine teilweise Entlastung dieser Anflüge gearbeitet. Die Ablehnung durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) mit dem Argument der Sicherheit ist unverständlich, da das Gesuch sämtliche internationalen Sicherheitsanforderungen erfüllt.

Die einseitige deutsche Durchführungsverordnung (DVO) zwang Unique (Flughafen Zürich AG) im Oktober 2003 zur Einführung der Südanflüge, um den Flugverkehr auch während der deutschen Sperrzeiten aufrechterhalten zu können. Die morgendlichen Südanflüge – an Werktagen von 6 bis 7 Uhr, an Wochenenden und deutschen Feiertagen von 6 bis 9 Uhr – haben im Süden des Flughafens, in einem der dichtest besiedelten Gebiet des Kantons Zürich, verständlicherweise zu grossem Unmut und Unverständnis geführt.

Unique (Flughafen Zürich AG) setzte sich in der Folge mit Nachdruck dafür ein, Lösungen für ein alternatives Anflugverfahren zu finden. Ende Dezember 2004 reichte die Flughafenbetreiberin beim BAZL ein Gesuch für einen gekröpften Nordanflug mit Endanflug auf Sicht ein. Ziel des Gesuchs war es, die Gebiete mit morgendlichen Südanflügen zumindest teilweise zu entlasten. Der gekröpfte Nordanflug hätte zwar lediglich von 6 bis 7 Uhr und nur mit tieferer Kapazität durchgeführt werden können, Unique (Flughafen Zürich AG) hätte die Kapazitätseinbussen aber in Kauf genommen, um die Bevölkerung im Süden wenigstens teilweise zu entlasten. Dies ist nun vorderhand nicht möglich.

Der gekröpfte Nordanflug erfüllt alle internationalen Sicherheitsanforderungen. Deshalb ist es nicht nachvollziehbar, dass das Gesuch mit dem Argument der Sicherheit abgelehnt wurde. Im Rahmen der Gesuchsbehandlung durch das BAZL musste die Flughafenbetreiberin mehrmals Überarbeitungen nachreichen und mit erheblichem personellem und finanziellem Aufwand umfangreiche zusätzliche Abklärungen treffen. Für Unique (Flughafen Zürich AG) ist es deshalb schlicht unverständlich, dass der ablehnende Entscheid erst so spät gefällt wurde.

 

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