Flughafen Zürich AG vergibt Planungsarbeiten für Pistenausbauten

29.04.2013

Flughafen Zürich AG vergibt Planungsarbeiten für Pistenausbauten

Damit der Betrieb am Flughafen Zürich auch während den ausgedehnten Sperrzeiten gemäss Staatsvertrag mit Deutschland effizient abgewickelt werden kann, braucht es die Verlängerung der Pisten 28 und 32. Die Flughafen Zürich AG hat die Planungsarbeiten nun vergeben. Für das Einreichen eines späteren Baugesuchs beim UVEK braucht es jedoch zwingend die Zustimmung des Kantons Zürich.

Die Nutzung des Pistensystems am Flughafen Zürich unterliegt verschiedenen meteorologischen, topographischen und politischen Einschränkungen. Die Umsetzung des Staatsvertrags würde einschneidende zusätzliche Beeinträchtigungen mit sich bringen, weshalb der Flughafen auf eine vollwertige Alternative zum bewährten Nordanflugkonzept angewiesen wäre. Dies ist nur mit einer Verlängerung der Piste 28 nach Westen und der Piste 32 nach Norden möglich.

Die kürzeste Piste 28 muss verlängert werden, damit auch Langstreckenflugzeuge bei nasser Piste und ungünstigen Witterungsverhältnissen auf ihr landen können. Zudem muss die Piste 32 verlängert werden, damit sämtliche Flugzeugtypen mit maximaler Beladung auf ihr starten können. Zum Pistenausbau gehört ebenfalls der Bau eines Rollwegs rund um das östliche Ende der Piste 28. Damit wird die Anzahl Flugzeuge verringert, welche diese Piste nach der Landung oder vor dem Start kreuzen. Mit diesen Anpassungen würde der Flughafen Zürich über eine vollwertige Alternative zum Nordanflugkonzept verfügen, was die heutigen Kapazitäten aufrecht erhalten und die Komplexität des Systems am Boden und in der Luft verringern würde.

Die in Auftrag gegebenen Planungsarbeiten, die am 30. November 2012 ausgeschrieben wurden, dienen als technische Grundlage für die Vorbereitung der politischen und wirtschaftlichen Entscheide. Ein entsprechendes Baugesuch kann gemäss Flughafengesetz jedoch nur beim UVEK eingereicht werden, falls der Kanton Zürich diesem Vorhaben zustimmt. Da der Zeitplan für ein Projekt dieser Grössenordnung bis 2020 sehr knapp bemessen ist, sollte das Baugesuch nach einer allfälligen Zustimmung des Kantons umgehend eingereicht werden können. Aus diesem Grund beginnt die Flughafenbetreiberin bereits jetzt mit den Planungsarbeiten.

 

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