Flugbetrieb am 1. August

29.07.2008

Am 1. August, dem schweizerischen Nationalfeiertag, werden traditionsgemäss zur Abend- und Nachtzeit schweizweit Feuerwerke gezündet. Um den Flugbetrieb durch die Feuerwerkskörper nicht zu gefährden (Irritation der Piloten durch die hoch fliegenden Feuerwerkskörper etc.), erfolgen die Landungen ab 21 Uhr bis Flugbetriebsende von Norden her auf den Pisten 14 oder 16. Die Starts erfolgen Richtung Norden. Dieses An- und Abflugregime am 1. August hat sich in den letzten Jahren bewährt.

Gemäss deutscher Verordnung müsste abends ab 21 Uhr von Osten her auf der Piste 28 gelandet werden. Nach Rücksprache mit den zuständigen deutschen Stellen wird aus Sicherheitsgründen im Sinne einer Ausnahmeregelung am Abend des schweizerischen Nationalfeiertages wie schon in den vergangenen Jahren auf diese Regelung verzichtet

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