Flugbetrieb am 1. August
Am 1. August, dem schweizerischen Nationalfeiertag, werden
traditionsgemäss zur Abend- und Nachtzeit schweizweit Feuerwerke
gezündet. Um den Flugbetrieb durch die Feuerwerkskörper nicht
zu gefährden (Irritation der Piloten durch die hoch fliegenden
Feuerwerkskörper etc.), erfolgen die Landungen ab 21 Uhr bis
Flugbetriebsende von Norden her auf den Pisten 14 oder 16. Die Starts
erfolgen Richtung Norden. Dieses An- und Abflugregime am 1. August hat
sich in den letzten Jahren bewährt.
Gemäss deutscher
Verordnung müsste abends ab 21 Uhr von Osten her auf der Piste 28
gelandet werden. Nach Rücksprache mit den zuständigen
deutschen Stellen wird aus Sicherheitsgründen im Sinne einer
Ausnahmeregelung am Abend des schweizerischen Nationalfeiertages wie
schon in den vergangenen Jahren auf diese Regelung verzichtet