Flugbetrieb am 1. August in Zürich

30.07.2009

Um am 1. August den Flugbetrieb durch die Feuerwerkskörper nicht zu gefährden (Irritation der Piloten durch die hoch fliegenden Feuerwerkskörper etc.), erfolgen die Landungen ab 20 Uhr bis Flugbetriebsende von Norden her auf den Pisten 14 oder 16. Die Starts erfolgen Richtung Norden. Dieses An- und Abflugregime am 1. August hat sich in den letzten Jahren bewährt.

 

Zurück

ZRH-Spotter